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Muss ich als studentische Aushilfe Steuern zahlen?

Kein Student zahlt für seinen Nebenjob gerne Steuern oder Versicherungsbeiträge.

Kein Student zahlt für seinen Nebenjob gerne Steuern oder Versicherungsbeiträge. Schon gar nicht, wenn am Ende des Monats jeder verdiente Euro in der Kasse wichtig ist und für den Lebensunterhalt benötigt wird. Zum Glück hat das Gesetz für Studenten mit einem Nebenjob einige besondere Regelungen vorgesehen. Welche das sind und was du dabei beachten solltest, liest du in unserem nachfolgenden Artikel.

Der Minijob als Nebenjob für Studenten

Geld verdienen, ohne dass die Freizeit zu kurz kommt oder das Studium bzw. die Prüfungen und Noten darunter leiden - das sind die Kriterien auf der Suche nach dem idealen Nebenjob parallel zum Studium. Daher entscheiden sich Studenten häufig für einen Minijob. Die Verdienstgrenze liegt bei 450 Euro. Jeder Zuverdienst, der unterhalb dieser Grenze liegt, bleibt für Studenten steuerfrei. Die Lohnsteuer wird pauschal mit 2% vom Arbeitgeber abgeführt. Außerdem ist der Minijob auf 450-Euro-Basis komplett sozialversicherungsfrei und nur mit 3,6% rentenversicherungspflichtig. Davon kannst du dich aber befreien lassen, wenn du möchtest. Übrigens ist es dir erlaubt, zeitweise auch mehr als 450 Euro zu verdienen. Entscheidend ist am Ende des Jahres, dass du im Durchschnitt nicht mehr als 450 Euro verdient hast bzw. den Freibetrag in Höhe von 5.400 Euro (12X450 Euro) nicht überschreitest. Darüber hinaus zählt auch der kurzfristige Minijob zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. In diesem Fall wird im Vornherein die Vertragslaufzeit auf maximal 3 Monate oder 70 Tage festgelegt. Die monatliche Einkommensgrenze von 450 Euro gilt bei diesem Anstellungsverhältnis nicht. Die Regelungen zur Lohnsteuer sowie zur Sozial- und Rentenversicherung sind allerdings dieselben, wie auch beim Minijob.

Beispielrechnung

Du verdienst im Monat 450 Euro. 16,20 Euro entsprechen 3,6% und werden für dich als Beitrag zur Rentenversicherung fällig. Alle anderen Abgaben (z.B. Lohnsteuer, Krankenversicherung etc.) übernimmt dein Arbeitgeber. Du erhältst also eine Lohnauszahlung in Höhe von 433,80 Euro.

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Der Nebenjob als Werkstudent

Verdienst du in deinem Nebenjob bzw. Werkstudentenjob mehr als 450 Euro, gelten für dich als Student besondere Regelungen, die du auf der Suche nach einem Werkstudentenjob beachten solltest. Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt 18,7%. Dieser wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, wenn der Zuverdienst 850 Euro übersteigt. Liegt das Einkommen aus deinem Nebenjob als Werkstudent zwischen 450 Euro und 850 Euro, gilt ein Prozentsatz von mindestens 4%, der in Abhängigkeit deines Einkommens progressiv steigt.

Was die Krankenversicherung angeht, gibt es 2 Varianten. Solltest du innerhalb deines Werkstudentenjobs weniger als 450 Euro verdienen, kannst du bis zum 25. Lebensjahr über deine Eltern versichert werden. Übersteigt dein Zuverdienst die 450 Euro, bist du krankenversicherungspflichtig. Als Student hast du hier die Möglichkeit, von der studentischen Krankenversicherung zu profitieren. Neben dem Grundbeitrag von 61,01 Euro kommt noch ein geringer Betrag für die Pflegeversicherung und eine von der jeweiligen Krankenkasse abhängigen Gebühr hinzu. Am Ende beläuft sich der Krankenversicherungsbeitrag auf ca. 90 Euro.

Wie sieht es mit der Lohnsteuer für Studenten im Nebenjob aus? Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer dazu verpflichtet, Steuern zu zahlen. Allerdings gibt es auch hier einen Freibetrag. Dieser liegt bei 9.168 Euro im Jahr (Stand 2019). Da es dir in den Semesterferien erlaubt ist, in Vollzeit zu arbeiten, wirst du spätestens zu dieser Zeit über die 450-Euro-Grenze kommen. Das heißt, dass dein Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt von deinem Gehalt abzieht und an das Finanzamt abtritt. Wenn du am Ende des Jahres allerdings unter dem Freibetrag bleibst, kannst du dir bereits gezahlte Steuern mit Hilfe einer Einkommensteuererklärung zurückholen.

Übrigens: Verdienst du mehr als 9.168 Euro, wird nur der überschüssige Betrag steuerpflichtig.

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Auswirkungen auf das BAföG

Nebenjob und BAföG - ein Thema, das für viele Studenten interessant ist. Auch beim BAföG gibt es einen Freibetrag. Dieser liegt bei 5.400 Euro im Jahr bzw. 450 Euro monatlich. Bei verheirateten Studenten und Studenten mit Kind ist der Freibetrag geringfügig höher angesetzt. Bleibt dein Zuverdienst aus dem Nebenjob unter dieser Schwelle, musst du dir keine Sorgen machen. Problematischer wird es, wenn der Freibetrag überschritten wird. In diesem Fall musst du eine Kürzung des BAföGs in Kauf nehmen, die sich nach der Höhe deines Einkommens richtet. Doch nicht jeder mehr verdiente Euro wird eins zu eins vom BAföG abgezogen. Wie die Berechnung in deinem konkreten Fall erfolgt, kannst du bei deinem Studentenwerk erfragen.