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Auslandsstudium absolviert?

An vielen Kosten für ein Auslandssemester, ein ganzes Studium im Ausland oder ein Auslandspraktikum beteiligt sich der Staat.

Viele unserer Nutzer haben ihr Vollzeit-Studium im Ausland erfolgreich von der Steuer absetzen können. Um deine Ausgaben für das Auslandsstudium (= Werbungskosten) bspw. per Verlustvortrag vom Finanzamt erfassen zu lassen, sollte aber ein Zusammenhang zwischen dem Studium und dem späteren Beruf bestehen. Wenn du z.B. ein Medizinstudium im Ausland absolviert hast und später in einem anderen Berufsfeld arbeitest, wirst du deine Studienkosten wahrscheinlich nicht als Werbungskosten steuerlich geltend machen können.

Insgesamt drei Punkte solltest du dem Finanzamt nachweisen können, um dein Auslandsstudium absetzen zu können:

  • Zusammenhang zwischen Studium und evtl. schon Beruf – einfach eine Begründung der fertigen Steuererklärung beilegen.
  • Dass du Vollzeit eingeschrieben warst.
  • Dass du einen regulären Semesterstundenplan hattest. Für das Finanzamt heißt das, dass du keine Zeit hattest, dich etwa als Tourist zu vergnügen.

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