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Ausländische Studenten und die Steuererklärung: Das gibt es zu beachten

Wie Studenten aus dem Ausland in Deutschland Steuern sparen.

Die Studentenzeit soll ja bekanntlich die schönste Zeit des Lebens sein. Zwar nerven pünktlich zum Semesterende Klausuren, Hausarbeiten und Abschlussarbeiten, aber wenn man mal ehrlich zu sich selbst ist, dann lässt sich das Studenten-Dasein außerhalb der Prüfungsphase ganz gut genießen.

Partys bis zum Abwinken, Küchen-Sessions bis in die frühen Morgenstunden und praktisch jedes Wochenende frei. Wäre da nicht das kleine Problem mit dem Geld. Nicht jeder hat reiche Eltern, was wiederum bedeutet, das so zu ziemlich jeder neben dem Studium arbeiten muss. Das betrifft nicht nur deutsche Studierende, sondern auch diejenigen, die von weit her kommen.

Und wo Geld verdient wird, da ist auch das Finanzamt nicht weit. Dass auch Studenten hierzulande unter Umständen ein paar Euro an den Fiskus überweisen müssen, ist klar. Doch wie sieht es eigentlich mit angehenden Akademikern aus, die aus anderen Ländern zu uns kommen und hier neben dem Studium etwas dazuverdienen? Wir sind der Frage auf die Schliche gegangen.

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In Deutschland Steuern sparen

Wer hierzulande Steuern zahlt, kann sich diese auch zum Teil wieder zurückholen. Dieses Recht haben auch ausländische Studenten, die in Deutschland ein Auslandssemester oder gar ein ganzes Studium absolvieren.

Wie hoch die Steuerlast ausfällt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Zu den wesentlichsten gehören Höhe der Einkünfte und Art des Studiums. Ausgaben, die im Rahmen eines Erststudiums entstehen, sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Ausgaben für ein Zweitstudium werden hingegen als Werbungskosten berücksichtigt. Weitere Informationen zum Erst- bzw. Zweitstudium findest du hier.

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Steuern mit dem Verlustvortrag zurückholen

Ein Studium ist mit hohen Kosten verbunden. Zum Glück können Studenten viele ihrer Studienkosten steuerlich geltend machen. Allerdings gibt es nur dann Geld vom Staat für eine Ausbildung zurück, wenn auch Steuern gezahlt werden.

Durch einen Verlustvortrag können dem Finanzamt alle Studienkosten (= Verluste) per Steuererklärung mitgeteilt werden. Das Finanzamt merkt sich die angegebenen Ausgaben und sobald das erste Mal Steuern gezahlt werden, werden die vorgetragenen Verluste steuerlich verrechnet.

Erst wenn laut Steuererklärung die Einnahmen die Verluste übersteigen, endet der Verlustvortrag. Dies ist meist der Fall, wenn das Studium beendet und ein fester Job begonnen wurde. Jetzt erfolgt die Erstattung der (über die Studienjahre) vorgetragenen Verluste automatisch.

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Voraussetzungen für Studenten aus dem Ausland

Einkommensteuerpflichtig ist jeder, der in der Deutschland Einkommen erwirtschaftet. Daher müssen auch internationale Studierende, die hier arbeiten, Einkommensteuer zahlen. Für sie gelten dieselben Regeln wie für deutsche Arbeitnehmer.

Allerdings gibt es mit vielen Ländern, insbesondere EU-Mitgliedstaaten, Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern sollen, dass Einkommen sowohl hier als auch im Heimatland (z.B., wenn Hauptwohnsitz im Ausland ist) versteuert wird. Diese Abkommen legen meist fest, dass Einkommensteuer nur in dem Land bezahlt werden muss, in dem das Einkommen erwirtschaftet wird. Regelmäßige Ausnahmen sind zum Beispiel vorübergehender Aufenthalt, Grenzgänger oder Arbeitnehmerentsendung.

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Kosten von der Steuer absetzen

Ausländische Studenten können, ähnlich wie deutsche, bestimmte Kosten für das Studium von der Steuer absetzen.

Zu den absetzbaren Posten zählen:

  • Arbeitsmittel wie Fachliteratur
  • Büromöbel
  • Fahrtkosten
  • Arbeitszimmer
  • Laptop
  • Studiengebühren
  • Repetitorium
  • Zweitwohnung
  • Zinsen für ein Ausbildungsdarlehen
  • etc.

Des Weiteren gibt es zahlreiche Ausgaben, die zwar in der Steuererklärung angesetzt werden können, bei denen es allerdings keine Garantie auf Berücksichtigung gibt. Gesetze oder Gerichtsurteile zur steuerlichen Absetzbarkeit geben dem Finanzbeamten einen bestimmten Handlungsspielraum.

Folgende Posten werden eventuell ebenfalls anerkannt:

  • Kosten für die Wohnungssuche
  • Umzug nach Deutschland und zurück
  • eine Heimreise pro Kalenderjahr
  • Deutschunterricht
  • Übersetzungen und Beglaubigungen von amtlichen Schriftstücken