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Neben dem Studium: Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Du bist vom Alltag gelangweilt und fühlst dich in deinem Job unterfordert? Kann schon mal vorkommen. Erstreckt sich diese Phase allerdings über mehrere Monate, solltest du dich fragen, ob das, was du derzeit machst, wirklich noch das Richtige für dich ist.

Manch einer sucht sich ein Hobby, manch einer schafft sich ein Haustier an und so manch einer bildet sich nochmal fort und beginnt ein neues Studium. Warum auch nicht, schließlich kann es ja nicht schaden, die eingetrockneten Gehirnzellen wieder auf Vordermann zu bringen.

Einige Kosten fürs Studium können dann sogar steuerlich geltend gemacht werden. So gehört zum Beispiel das eigene Arbeitszimmer dazu. Es gibt jedoch einiges zu beachten.

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Was ist eigentlich ein Arbeitszimmer?

Zugegeben, die Frage hört sich ziemlich platt an, aber aus rechtlicher Sicht gibt es dann doch ein paar Dinge, die du wissen solltest. Wer nämlich die meiste Zeit seines Berufslebens in den eigenen 4 Wänden verbringt, sollte sein Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben.

Als Arbeitszimmer wird ein Raum bezeichnet, der ausschließlich für den Job genutzt wird. Privat darf dieser laut Gesetzgeber nicht genutzt werden. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass es sich beim Arbeitszimmer nicht um ein Durchgangszimmer handeln darf.

Ein Arbeitszimmer kann also auch für Ausbildungszwecke verwendet werden. Das kommt vor allem für Berufstätige in Frage, die nebenbei noch ein Studium absolvieren.

Ausbildungskosten

Immerhin 4.000€ können als Ausbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Wird das Arbeitszimmer auch für den Beruf genutzt, dann müssen die Ausgaben entsprechend auf die Einkunfts- und Ausbildungszwecke aufgeteilt werden.

Häusliches Arbeitszimmer - Abzugsfähigkeit

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einem Arbeitszimmer, das ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird und einem Arbeitszimmer, welches sowohl für den Job als auch fürs Studium verwendet wird.

Wird das Zimmer lediglich für den Beruf genutzt, können pro Jahr 1.250€ für die Kostendeckelung angesetzt werden. Sofern aber auch nebenberufliche Weiterbildungen hier stattfinden, was ein Studium ja ist, können größere finanzielle Posten von der Steuer abgesetzt werden. In diesem Fall werden die Ausgaben nämlich als Sonderausgaben angegeben. Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise Kosten fürs Arbeitszimmer, Literatur, Computer, Fahrtkosten uvm.

Das heißt, dass Aufwendungen fürs Arbeitszimmer zum Teil als Sonderausgaben und zum Teil als Werbungskosten angesetzt werden können.

Welche Posten sind absetzbar?

Zunächst müssen die anteiligen Kosten ermittelt werden. Außerdem muss anteilig die Nutzfläche des Arbeitszimmer ins Verhältnis zur Wohnung gesetzt werden. Beträgt die Nutzfläche des Zimmer 20% der Gesamtwohnfläche, dann können auch nur Betriebsausgaben zu einem Fünftel angegeben werden. Zu diesen Kosten gehören unter anderem:

  • Reinigungskosten
  • Energie- und Wasserkosten
  • Beiträge zur Gebäudeversicherung
  • Mietkosten
  • Schuldzinsen für Kredite
  • Reparaturkosten
  • Grundsteuer-Gebühren
  • Müllabfuhr
  • Schornsteinfeger
  • Renovierungskosten

Aufwendungen für Ausstattung des Arbeitszimmers

  • Lampen
  • Teppiche
  • Tapeten
  • Gardinen
  • Möbel

Tipp: Gegenstände, die einen Kaufpreis von 487,90€ nicht übersteigen, können auf Anhieb von der Steuer abgesetzt werden.