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Antrag auf Änderung: So wird dein Steuerbescheid im Nachhinein korrigiert

Wer Fehler in seinem Steuerbescheid entdeckt, kann diese mit einem Antrag auf Änderung korrigieren.

Er ist endlich da - der Steuerbescheid. Für viele ein Grund zur Freude, da sich die meisten über eine Rückerstattung freuen dürfen. Wer von einer Nachzahlung ausgeht, hofft dagegen eher, dass der Betrag nicht allzu hoch ausfällt.

Nicht selten kommt es aber zu einer Enttäuschung. Entweder wird weniger zurückerstattet, als du erwartet hast oder die Nachzahlung sprengt deinen finanziellen Rahmen. In beiden Fällen solltest du allerdings nicht in Panik verfallen. Mitunter schleichen sich Fehler ein. Sei es vom Finanzbeamten oder beim Erstellen der Steuererklärung - es ist noch nichts verloren.

Wie du gegen den Steuerbescheid vorgehen kannst, zeigen wir dir jetzt.

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Nachdem der erste Schreck verdaut wurde, geht es ans Eingemachte. Welche Möglichkeiten hast du jetzt, damit der Steuerbescheid nochmal überprüft wird?

Einspruch oder Antrag auf Änderung

Dir stehen 2 Optionen zur Verfügung. Solltest du mit dem Bescheid nicht einverstanden sein, dann kannst du zum einen Einspruch einlegen. Zum anderen hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung beim Finanzamt einzureichen. Wer mehr Informationen zum Thema Einspruch erhalten möchte, folgt einfach dem Link.

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Worum handelt es sich bei einem Änderungsantrag?

Du hast vielleicht schon mal was von einer “schlichten Änderung” gehört. So wird der Antrag nämlich im Volksmund genannt. Die rechtliche Basis für den Antrag schafft der § 172 der Abgabenordnung (AO).

Änderungsanträge haben das Ziel, nicht den gesamten Steuerbescheid zu korrigieren, sondern nur bestimmte Felder. Das hat zur Folge, dass der Finanzbeamte auch nur auf die angesprochenen Punkte eingeht. Das wiederum bedeutet, dass nicht der komplette Bescheid erneut bearbeitet wird. Der Vorteil eines Änderungsantrags gegenüber einem Einspruch ist, dass dir keine Nachteile daraus entstehen können.

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Wann sollte ich von einem Änderungsantrag Gebrauch machen?

Es gibt mehrere Fälle, in denen sich ein Änderungsantrag eher lohnt, als auf einen Einspruch zurückzugreifen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Du hast vergessen, bestimmte Ausgaben geltend zu machen. Fehlende Unterlagen können somit nachgereicht werden und finden Berücksichtigung.
  • Du möchtest schlicht nur eine Änderung vornehmen lassen, jedoch nicht die gesamte Steuererklärung prüfen lassen.
  • Der Steuerbescheid enthält Tippfehler oder der Sachverhalt wurde nicht richtig oder gar unverständlich wiedergegeben.
  • Werbungskosten wurden nicht anerkannt und du möchtest eine erneute Überprüfung beantragen, die dann eventuell zu deinen Gunsten ausfällt.

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Form des Änderungsantrags

Änderungsanträge unterliegen keiner bestimmten Form. Das heißt, dass der Antrag formlos eingereicht werden kann. Hier erfährst du, wie ein formloser Antrag aussehen kann. Im Gegensatz zum Einspruch kannst du die schlichte Änderung auch einfach telefonisch oder durch persönliche Vorsprache in die Wege leiten. Wichtig ist bei allen Varianten auf jeden Fall, dass klar formuliert wird, was genau geändert werden soll. Mitunter kann es vorkommen, dass der Finanzbeamte je nach Sachlage zusätzliche Nachweise von dir verlangt.

Tipp: Um ganz sicher zu gehen, empfehlen wir dir, den Änderungsantrag schriftlich einzureichen. Dieser enthält dann alle wesentlichen Punkte und bittet gleichzeitig um Korrektur.

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Gibt es eine Frist, die ich einhalten muss?

Ja, die gibt es. Sie fällt allerdings sehr großzügig aus. Sollten dir also Fehler im Steuerbescheid auffallen, dann hast du einen ganzen Monat Zeit, um das dem Finanzamt mitzuteilen. Ist diese Frist allerdings verstrichen, hast du keine Möglichkeit mehr, deinen Bescheid überprüfen zu lassen. Dieser ist dann rechtskräftig und verbindlich. Daher ist es wichtig, innerhalb 1 Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids Einspruch einzulegen oder eben einen Antrag auf Änderung einzureichen.

Abgabe des Änderungsantrags: Wie geht es jetzt weiter?

Nach Erhalt des Antrags werden die genannten Punkte erneut geprüft und die Fehler korrigiert, sofern überhaupt welche vorliegen. Sollten sich tatsächlich Fehler eingeschlichen haben, die zu deinen Ungunsten ausfallen, dann werden diese umgehend berichtigt. Kann der Änderungsantrag jedoch nicht berücksichtigt werden, dann wandelt sich der Antrag automatisch in einen Einspruch um. Das hat zur Folge, dass sich das Finanzamt mit dir in Verbindung setzt, um das Problem besprechen zu können. Du kannst dann wählen, ob dein Anliegen wie ein Einspruch behandelt wird oder ob du den umgewandelten Änderungsantrag zurückziehen möchtest.

Antrag auf Änderung: Musterbeispiel

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