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Steuererklärung für Studenten leicht gemacht - Schritt-für-Schritt-Anleitung

Mit unserem Tool spielend einfach Steuererstattung sichern.

Herzlich willkommen auf unserer Seite. Unser Anspruch ist es, dich möglichst schnell und einfach durch deine Steuererklärung zu bringen. Unser Versprechen an dich ist, dass du dich dabei nicht mit Bürokraten-Deutsch herumplagen musst.

Sollte es doch mal ein paar Nachfragen geben, hilft dir unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hoffentlich weiter. In dieser gehen wir chronologisch auf jeden einzelnen Punkt ein und erläutern diesen etwas genauer.

Bei weiteren Fragen kannst du auch unseren Support unter support@studentensteuererklaerung.de kontaktieren.


Persönliche Daten

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Zunächst einmal fragt unser Tool persönliche Daten ab. Schließlich muss die Steuererklärung auch zugeordnet werden können. Dabei trägst du einfach deine Daten in die vorgesehenen Felder ein. Zu den Pflichtfeldern gehören:

  • Jahr der Steuererklärung
  • E-Mail
  • Vorname
  • Nachname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Finanzamt
  • Religion
  • Familienstand

Keine Sorge - natürlich behandeln wir die Informationen streng vertraulich. Das SSL-Protokoll sichert die Übertragung zwischen einer Domain auf einem Webserver und dem Besucher dieser Domain. Der Online-Kunde (Besucher) kann sich sicher sein, dass seine Daten auf dem Weg von seinem Rechner zum Server des Betreibers gegen Ausforschung geschützt sind.

Jahr der Steuererklärung

Hier gibst du an, für welches Jahr du deine Steuererklärung abgeben möchtest. Bis zu 4 Jahre rückwirkend kann diese beim Finanzamt eingereicht werden (Antragsveranlagung). Bist du jedoch dazu verpflichtet (Pflichtveranlagung), hast du bis zum 31.05. des Folgejahres Zeit.

Finanzamt

Du kannst dir dein zuständiges Finanzamt leider nicht aussuchen. Das richtet sich immer nach deinem Wohnort. Mit unserem Tool wird das Finanzamt anhand der vorgegebenen Postleitzahl ausgewählt und du brauchst weiter nichts zu erledigen.

Religion

Bei einer Steuererklärung ist es wichtig, seine Konfession/Religionszugehörigkeit anzugeben. Kirchenmitglieder zahlen nämlich Kirchensteuer.

Familienstand

Auch der Familienstand spielt eine besondere Rolle, da das Finanzamt anhand dieser Information eventuelle Freibeträge berücksichigt. Verheiratete geben zudem nicht selten eine Zusammenveranlagung ab.


Einkünfte

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Wenn du Einkünfte als Arbeitnehmer erzielt hast (Minijob nur dann angeben, wenn du dafür eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast), musst du die Angaben deiner Lohnsteuerbescheinigung in deine Steuererklärung übertragen. In unserem Tool haben wir die Pflichtpfelder wieder markiert, die du ausfüllen musst.

Steuerklasse

Welche Steuerklasse du hast, entnimmst du ebenfalls aus deiner Lohnsteuerbescheinigung und trägst diese ins vorgesehene Feld ein. In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen. Dir wird vom zuständigen Finanzamt eine Lohnsteuerklasse zugeordnet. Anhand der Steuerklasse kann der Arbeitgeber beispielsweise die Lohnsteuer der Arbeitnehmer berechnen.

Wie du dir sicherlich denken kannst, hat nicht jeder Bürger dieselbe Steuerklasse. Welche du schließlich erhältst, richtet sich vor allem nach deinem Familienstand.

Weiterführende Informationen findest du unter „Steuerklassen".

Weitere Einkünfte

Zusätzlich zu den Angaben der Lohnsteuerbescheinigung kannst du unter Punkt 3 „Einkünfte" auch weitere Einnahmen festhalten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Leistungen wie Arbeitslosengeld
  • Elterngeld
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Kapitalerträgen
  • Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Waisenrente

Kosten im Studium

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In dieser Kategorie werden in erster Linie studienbezogene Informationen eingetragen. Hattest du zum Beispiel Ausgaben für Semestergebühren oder zahlst du Jahreszinsen für deinen Ausbildungskredit? Des Weiteren kann in diesem Schritt Gebrauch von mehreren Pauschalen gemacht werden, die der Staat Steuerzahlern gewährt.

Pauschbeträge erkennt das zuständige Finanzamt ohne Nachweise an. Mit ihnen wird ein bestimmter Teil der Einnahmen steuerfrei gestellt. Ausgaben, die die Pauschale übersteigen, können zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Sollten die Einkünfte allerdings unter dem Pauschalbetrag liegen, dann wird dieser automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Internet- und Telefonkosten

Wer sein eigenens Smartphone oder den eigenen Internetanschluss verwendet, um berufliche Angelegenheiten zu klären, kann die Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Berufliche Telefongespräche, E-Mails versenden oder Online-Recherche - das sind alles Gründe, um wenigstens ein paar Euro bei der Steuererklärung einzusparen. Du kannst pauschal 20% deiner Kosten ansetzen, maximal jedoch nur 20€ pro Monat.

Gebühren für Kontoführung

Wir empfehlen dir, die vorgegebene Pauschale von 16€ beizubehalten.

Kosten für berufsbedingte Steuerberatung, Steuersoftware oder Literatur

Die Kosten für unser Steuertool sind bereits voreingetragen. Das heißt, dass du hier nichts weiter einzutragen brauchst, solltest du keine weiteren Ausgaben gehabt haben.

Möchtest du mehr erfahren, was typische Arbeitskosten sind, die du steuerlich geltend machen kannst? Dann schau doch einfach mal in unserer Rubrik „Werbungskosten" vorbei.


Arbeits-/Studienmittel

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Fahrten (als Student und als Arbeitnehmer)

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Leider können wir uns immer noch nicht zur Uni beamen. Deswegen gewährt uns das Finanzamt eine Pendlerpauschale pro Strecke in Höhe von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (es wird einzig der Hin- bzw. Rückweg berücksichtigt). Für Fahrten zur Bibliothek, zum Nebenjob oder zu Lerngemeinschaften erhältst du eine höhere Pauschale.

Mit unserem Tool nimmst du automatisch die Pauschale wahr. Zusätzlich gibst du trotzdem noch Daten an wie zum Beispiel die Entfernung von deiner Wohnung bis zur Uni oder Ausgaben für ein Monatsticket.

Sollten deine Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel höher sein als die vom Tool berechneten Pauschalen, berücksichtigt das Finanzamt automatisch den höheren Wert.

Wie oft bist du zur Uni gefahren

Wer 5 Mal die Woche zur Uni fährt, trägt dementsprechend eine „5" in das Feld ein. Wer sich jedoch nur nur 3 oder 4 Mal auf den Weg macht, trägt in das Feld auch nur die jeweiligen Tage ein. Darüber hinaus können auch Fahrten zur Bibliothek, zur Lerngemeinschaft sowie zur Arbeit bzw. zum Nebenjob eingetragen werden.

Urlaubs- und Krankheitstage

Urlaubs- und Krankheitstage werden automatisch von der Gesamtzahl der Arbeitstage abgezogen.


Weitere Ausgaben

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Kosten Basisrente (Rürüp-Verträge)

Im Unterschied zur Rürup-Rente ist die Riester-Rente kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Eine Rürup-Rente wird zudem nicht auf einen Schlag ausgeschüttet, sondern monatlich ausbezahlt und während der Anzahlungszeit verzinst. Sie wird auch als „Basis-Rente" betitelt. Zudem fördert der Staat den Versicherungsnehmer. Frühestens mit 60 Jahren wird die Rürup-Rente lebenslang monatlich ausgezahlt. Bis es so weit ist, zahlen Versicherte Beiträge jeweils pro Monat, jährlich oder einfach als Einmalzahlung. Letztere Variante wird dabei steuerlich besonders begünstigt.

Weitere Informationen findest du unter „Rürüp-Rente".

Lebensversicherung, Unfallversicherung und Co.

Beiträge zu Renten- und Lebensversicherungen können als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Beiträge werden steuerrechtlich als Vorsorgeaufwendungen angesehen und können beim Finanzamt eingereicht werden. Es gibt allerdings einen großen Haken. Es werden nur noch Altverträge berücksichtigt, die bereits vor 2005 abgeschlossen wurden. Und selbst dann nur, wenn, wie bereits erwähnt, die abzugsfähigen Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft wurden.

Fondsgebundene Rentenversicherungen können nicht von der Steuer abgesetzt werden.


Kinder

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Eltern können viele Kosten vom Staat per Steuererklärung zurückholen. Dass der Fiskus Eltern überhaupt steuerliche Vorteile gewährt, hat einen einfachen Grund. Der Staat möchte Familien mit Kindern und Alleinerziehende unterstützen, da es von großem Interesse unserer Gesellschaft ist, dass Menschen Kinder bekommen und erziehen - und dementsprechend auch versorgt werden. Es gibt zahlreiche Förderungsinstrumente, die durch die Abgabe einer Steuererklärung zugänglich sind.

Trage hier die Daten zur Beantragung des vollen Kinderfreibetrags ein

Neben dem Kindergeld können Elteren per Steuererklärung Kinderfreibeträge geltend machen. Sinn und Zweck des Kinderfreibetrages ist die Sicherstellung des Existenzminimums eines jeden Kindes. Diese Sicherstellung soll gewährleistet werden, indem für Eltern ein Verdienst bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich frei bleibt.

Der gesamte Kinderfreibetrag besteht aus zwei Komponenten, dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). 2017 liegt der Gesamtkinderfreibetrag bei 7.356 €. Er steht auch dann zu, wenn der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dasselbe gilt, falls der Vater nicht auffindbar ist. Um Kinderfreibeträge geltend zu machen, muss pro Kind eine eigene Anlage in der Steuererklärung ausgefüllt werden.

Ich beantrage Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Seit 2015 beträgt der Entlastungsbetrag 1.908 Euro. Erstmals kommen zusätzlich für das zweite und jedes weitere Kind 240 Euro oben drauf. Voraussetzung ist, dass zu deinem Haushalt mindestens ein minderjähriges oder ein volljähriges Kind gehört, für das du Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhältst.

Weitere Informationen rund ums Thema „Kinder" findest du unter „Kindergeld und Kinderfreibetrag".


Haushaltsnahe Dienstleistungen

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Wer möchte, kann sich das lästige Reinigen klemmen und beauftragt eine Haushaltshilfe. Aber nicht nur Kosten für Haushaltshilfen können steuerlich geltend gemacht werden, sondern auch anfallende Rechnungen für Gartenarbeiten und Pflegeleistungen. Der Maximalbetrag ist auf 4.000€ gedeckelt.

Wer haushaltsnahe Dienstleistungen wie Handwerkerkosten geltend machen möchte, sollte die Bezahlung nicht in bar vornehmen. Für die Anrechnung dieser Kosten ist nämlich die Kombination aus Rechnung und Überweisungsbeleg notwendig.


Hinterbliebenenpauschale

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Falls du aufgrund eines Todesfalls eines Angehörigen Bescheinigungen erhalten hast, dann kannst du diese hier geltend machen.


Auslandssemester

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Der Staat beteiligt sich überraschenderweise an sehr vielen Kosten, die im Rahmen eines Auslandssemesters, eines kompletten Studiums im Ausland oder eines Auslandspraktikums entstehen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass die an der ausländischen Universität erbrachten Leistungen in Deutschland anerkannt werden.

Absetzbare Posten im Allgemeinen:

  • Reisekosten (gegen Vorlage der Flugtickets oder durch Verwendung des Pauschalbetrags)
  • Unterkunftskosten (Mietvertrag als Nachweis, bis zu 1.000 Euro können angesetzt werden)
  • Verpflegungskosten (nur für die ersten 3 Monate können tägliche Pauschbeträge steuerlich geltend gemacht werden)
  • Studiengebühren (Studiengebühren und Semesterbeiträge als Werbungskosten)
  • Studienkredit (inklusive anfallender Zinsen)
  • Bewerbungskosten (Bewerbungsmappe, amtliche Beglaubigungen, Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch)
  • Sprachtests (TOEFL etc.)
  • Fachliteratur
  • Berufsbekleidung und Reinigungskosten
  • Arbeitsmittel (Büromaterialien)
  • Drucken und Binden von Abschluss- und Seminararbeiten
  • Auslandskrankenversicherung

Praktikum

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Praktika müssen nachgewiesen werden. Dafür reichen oftmals schon Bewerbungsschreiben aus. Unser Toot fragt dich in dieser Kategorie, wie oft du zum Praktikum gefahren bist. Auch die Verpflegungspauschale kann für diesen Zeitraum (max. 90 Tage) in Anspruch genommen werden. Zum Abschluss hast du noch die Möglichkeit, eventuelle Kosten für öffentliche Verkehrsmittel anzugeben.


Seminaren und externe Bildungsfahrten

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Damit du deine Fortbildung steuerlich geltend machen kannst, muss diese dir ermöglichen, deine „berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen“. So steht es im Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 1. Eine Fortbildung oder Weiterbildung muss deine berufliche Qualifikation also fördern.

Allgemein können folgende Kosten von der Steuer abgesetzt werden:

  • Prüfungsgebühren
  • Reisekosten (Hin- und Rückfahrt)
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Arbeitsmittel
  • Arbeitszimmer

Eine Höchstgrenze greift dabei nicht.


Abgetrenntes Arbeitszimmer

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Als Arbeitszimmer wird ein Raum bezeichnet, der ausschließlich für den Job genutzt wird. Privat darf dieser laut Gesetzgeber nicht genutzt werden. Das bedeutet zum Beispiel auch, dass es sich beim Arbeitszimmer nicht um ein Durchgangszimmer handeln darf.

Ein Arbeitszimmer kann also auch für Ausbildungszwecke verwendet werden. Das kommt vor allem für Berufstätige in Frage, die nebenbei noch ein Studium absolvieren.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einem Arbeitszimmer, das ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird und einem Arbeitszimmer, welches sowohl für den Job als auch fürs Studium verwendet wird.

Wird das Zimmer lediglich für den Beruf genutzt, können pro Jahr 1.250€ für die Kostendeckelung angesetzt werden. Sofern aber auch nebenberufliche Weiterbildungen hier stattfinden, was ein Studium ja ist, können größere finanzielle Posten von der Steuer abgesetzt werden. In diesem Fall werden die Ausgaben nämlich als Sonderausgaben angegeben. Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise Kosten fürs Arbeitszimmer, Literatur, Computer, Fahrtkosten uvm.

Das heißt, dass Aufwendungen fürs Arbeitszimmer zum Teil als Sonderausgaben und zum Teil als Werbungskosten angesetzt werden können.

Welche Posten sind absetzbar?

Zunächst müssen die anteiligen Kosten ermittelt werden. Außerdem muss anteilig die Nutzfläche des Arbeitszimmer ins Verhältnis zur Wohnung gesetzt werden. Beträgt die Nutzfläche des Zimmer 20% der Gesamtwohnfläche, dann können auch nur Betriebsausgaben zu einem Fünftel angegeben werden. Zu diesen Kosten gehören unter anderem:

  • Reinigungskosten
  • Energie- und Wasserkosten
  • Beiträge zur Gebäudeversicherung
  • Mietkosten
  • Schuldzinsen für Kredite
  • Reparaturkosten
  • Grundsteuer-Gebühren
  • Müllabfuhr
  • Schornsteinfeger
  • Renovierungskosten

Aufwendungen für Ausstattung des Arbeitszimmers

  • Lampen
  • Teppiche
  • Tapeten
  • Gardinen
  • Möbel

Tipp: Gegenstände, die einen Kaufpreis von 487,90€ nicht übersteigen, können auf Anhieb von der Steuer abgesetzt werden.


Berufsbedingte Umzüge

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Beruflich bedingte Umzüge können steuerlich geltend gemacht werden. Auch ohne konkrete Nachweise kann eine Umzugskostenpauschale beansprucht werden. Auch Umzüge in der gleichen Stadt können beruflich bedingt sein, sofern sich dadurch der tägliche Arbeitsweg um mind. 30 Minuten verkürzt.

Weitere Informationen zu diesem Thema findest du unter „Beim Umzug Geld sparen".


Doppelte Haushaltsführung

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Dann kannst du viele Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, als Werbungskosten von der Steuer abgesetzen. Die große Voraussetzung ist hierbei, dass eine weitere Unterkunft am ersten Wohnsitz besteht. Der Erstwohnsitz muss dein Lebensmittelpunkt sein. Das heißt, dein Erstwohnsitz ist der Ort, an dem deine Familie und dein Freundeskreis leben. Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, können monatlich bis zu 1.000 Euro allein für die Zweitwohnung (Miete und Nebenkosten) steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich können auch Fahrten zum Heimatort oder Ausgaben für Möbel etc. abgesetzt werden.

Voraussetzungen

  • Zweitwohnung (auch WG-Zimmer) wird zum Zwecke einer beruflichen Tätigkeit bezogen
  • von der Zweitwohnung ist die Arbeitsstätte schneller zu erreichen als vom Hauptwohnsitz
  • außerhalb des Arbeitsortes wird eine weitere Wohnung am Erstwohnsitz unterhalten
  • Erstwohnsitz ist Lebensmittelpunkt
  • finanzielle Beteiligung an der Wohnung am Erstwohnsitz. » Seit 2014 muss nachgewiesen werden, dass für die Wohnung am Hauptwohnsitz ein finanzieller Beitrag geleistet wird. Die finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten für die Haushaltsführung muss dabei mehr als 10 Prozent der anfallenden Kosten betragen.

Heimfahrten

Wer unter der Woche am Arbeitsort wohnt und am Wochenende zu Familie & Freundeskreis in die Heimat fährt, kann Werbungskosten geltend machen. Je nach Entfernung kommen z.B. wöchentliche oder zweiwöchentliche Fahrten in Betracht.

Verpflegungsmehraufwand

Die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand kann grundsätzlich nur für den Zeitraum der ersten 3 Monate nach Bezug der Zweitwohnung am Arbeitsort in Deutschland geltend gemacht werden.


Sonstige Versicherungsbeiträge

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Hier hast du die Möglichkeit, weitere Kosten abzusetzen. Wähle einfach aus der Liste aus, was für dich in Frage kommt. Solltest du keine weiteren Ausgaben haben, kannst du diesen Schritt auch überspringen und später jederzeit hierher zurückkehren.

Wählen kannst du aus den Kategorien:

  • Versicherungsbeiträge
  • Kinder
  • Umzug
  • Spenden/Mitgliedsbeiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Fortbildungen
  • Krankheitskosten
  • Arbeitsmittel
  • Behinderung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Arbeitszimmer
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Hinterbliebenenbezüge

Spenden oder Mitgliedsbeiträge

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Spenden und Mitgliedsbeiträge können gezahlt werden für:

  • steuerbegünstigte Zwecke
  • politische Parteien
  • unabhängige Wählervereinigungen

Wichtig dabei ist, dass Spendenbescheinigungen dem Finanzamt im Original vorliegen müssen. Bei einer Spende bis zu 200 € reicht eine Kopie des Kontoauszugs.


Hohe Gesundsheitskosten

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Nicht alle Krankenkassen übernehmen die Kosten für wirksame Arzneien, die den Leidensweg verkürzen oder angenehmer machen. Verschriebene Medikamente, für die zum Beispiel Allergiker finanziell selbst aufkommen müssen, können von der Steuer abgesetzt werden. Sie gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen.

Leider werden keine Kosten übernommen, die der Prävention dienen. Auch alternative Medizin wird nur unter bestimmten Bedingungen vom Finanzamt anerkannt.

Voraussetzungen dafür sind

  • Patient muss amtsärztliches Attest vorlegen, das medizinische Notwendigkeit beweist
  • Attest muss vor Behandlungsbeginn ausgestellt sein

Hinweis: Auch die Fahrtkosten zum Arzt oder Heilpraktiker können als außergewöhnliche Belastung eingereicht werden. Gleiches gilt für Fahrten zur Apotheke.


Behinderungen

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In dieser Kategorie werden Menschen mit Handicap berücksichtigt. Bitte beachte, dass die Anwendung folgende Behinderungen derzeit nicht unterstützt:

  • Grad der Behinderung von mindestens 70 oder
  • Grad der Behinderung zwischen 50 und unter 70 sowie zusätzlich eine erheblich eingeschränkte Gehfähigkeit (Merkmal G oder aG im Behindertenausweis)

Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

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Wenn du nicht familienversichert oder über deinen Arbeitgeber versichert bist, kannst du hier deine Beiträge angeben. Wenn du die freiwillige Krankenversicherung angibst, musst du auch die freiwillige Pflegeversicherung angeben, diese darf aber auch 0 sein.


Private Kranken- und Pflegeversicherung

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In der Kategorie „Private Kranken- und Pflegeversicherung" gibst du die Höhe der Beiträge an, die dir von deiner Krankenversicherung bescheinigt wurde.


Angaben fürs Finanzamt

Im letzten Schritt deiner Steuererklärung gibst du noch deine Kontodaten an, damit das Finanzamt eine Rückerstattung auch entsprechend überweisen kann.

Zusätzlich trägst du hier deine Steuer-Identifikationsnummer ein, die du deinem Einkommensteuerbescheid oder deiner Lohnsteuerbescheinigung entnehmen kannst. Wer diese auf die Schnelle nicht zur Hand hat, kann stattdessen seine Steuernummer angeben, die vorab bereits vom Finanzamt übermittelt wurde.

Es reicht aus, nur die Steuer-Identifikationsnummer oder die Steuernummer anzugeben. Werden beide Nummern gleichzeitig angegeben, dann gibt das Programm eine Fehlermeldung. Solltest du noch keine Steuernummer besitzen, dann hast du die Möglichkeit, im nächsten Fenster eine bei deinem zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Steuer-Identifikationsnummer

Bei der Steuer-ID handelt es sich um die Steueridentifikationsnummer. Diese Zahlenfolge wird dauerhaft und bundeseinheitlich einer Person zugeordnet. Voraussetzung ist, dass diese Person einen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Zusammensetzen lässt sich die Steuer-ID aus 11 Ziffern. Bereits nach der Geburt wird jedem Bürger eine Steuer-Identifikationsnummer zugewiesen. Wenn das mal nicht ein schönes Begrüßungsgeschenk ist. Bis zu deinem Tod ändert sich diese Nummer nicht.

Steuernummer

Die Steuernummer wird einer Person vom jeweiligen Finanzamt zugeteilt, wo sich auch dein Wohnsitz befindet. Im Zuge der Einführung des ELSTER-Verfahrens zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung wurde der Aufbau der Steuernummern vereinheitlicht. Die Steuernummer besteht aus 13 Ziffern und verändert sich, sobald du an einen neuen Ort ziehst. Meistens ist dann das bisher für dich zuständige Finanzamt nicht mehr für dich verantwortlich. Folglich wird dir vom neuen Finanzamt eine andere Steuernummer zugewiesen.

Des Weiteren wird in diesem Schritt gleichzeitig das Konto angegeben, von dem wir unsere Gebühr abbuchen.



Zusammenfassung

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Kurz bevor du deinen Entwurf einsehen kannst, geben wir dir noch eine Zusammenfassung an die Hand, in der du auf mögliche Eingabefehler hingewiesen wirst. Des Weiteren werden noch all deine angesetzten Ausgaben summiert angezeigt.

Zusätzlich solltest du die Informationen beachten, die wir dir in diesem Schritt mitteilen.


Unter „Weiter zur Bezahlung" kannst du abschließend die Steuererklärung kaufen, um diese dann ans Finanzamt zu schicken.

Dazu klickst du einfach auf den grünen großen Button, sofern all deine Angaben korrekt sind. Nach der Bestätigung des SEPA-Mandats berechnen wir dir unsere Servive-Gebühr von 34,90€ (inkl. MwSt.). Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Wir werden für jede neue Lastschrift 3 Tage im Voraus eine Benachrichtung per E-Mail versenden. GC re study clever GmbH erscheint auf deinem Kontoauszug.

Nachdem du alle Daten angegeben hast, solltest du deine Steuererklärung noch einmal überprüfen, indem du auf “Zusammenfassung” links unten klickst und dir den Entwurf herunterlädst. Dann musst du diese zunächst elektronisch an das Finanzamt senden. Wenn du die postalische Variante wählst, musst du die Steuererklärung nur noch ausdrucken, unterschreiben und ans Finanzamt schicken.

Der Entwurf kann erst nach Abschluss eines zahlungspflichtigen Vertrags eingesehen werden. Hintergrund ist hier, dass die Entwurfsdatei eine vollständige Steuererklärung abbildet und somit auch ohne eine Einreichung beim Finanzamt online über unser Tool verwendet werden kann.

Sobald man den Entwurf überprüft hat, kann man die elektronische Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln. Das funktioniert ganz einfach in 3 Schritten.

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Wenn alle Angaben stimmen, musst du den Entwurf bestätigen (Schritt 2 von 3).

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Im Anschluss kannst du dich entscheiden, ob du deine Steuererklärung online oder per Post übermitteln willst (Schritt 3 von 3). Beachte bitte, dass wir die Steuererklärung bei Online-Übermittlung nicht mehr freischalten können.

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Bearbeitungszeit Finanzamt

In der Regel dauert die Bearbeitung beim Finanzamt 6 bis 8 Wochen. Ist dieser Zeitrahmen bereits überschritten, melden Sie sich am besten direkt bei Ihrem Finanzamt und erkundigen sich, ob die Bearbeitung aus einem besonderen Grund länger dauert.