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Warum du als Werkstudent eine Steuererklärung machen solltest

Die Tätigkeit als Werkstudent ist eine Form des Arbeitsverhältnisses, die immer beliebter wird.

Eine Nebentätigkeit während des Studiums an einer Universität oder Fachhochschule ist inzwischen für einen großen Teil der immatrikulierten Personen Alltag. Rund zwei Drittel arbeiten ca. 10 Stunden pro Woche, um die Miete, den Einkauf im Supermarkt, Freizeitausgaben oder einen Urlaub zu finanzieren.

Dabei ist die Tätigkeit als Werkstudent oder Werkstudentin eine Form des Arbeitsverhältnisses, die immer beliebter wird. Werkstudenten müssen prinzipiell an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sein, idealerweise in der Fachrichtung, die mit den Aufgaben verwandt ist. Werkstudenten lassen sich mittlerweile in Unternehmensberatungen, IT-Firmen, Mode-Start-Ups oder landwirtschaftlichen Betrieben finden. Für die angestellten Studenten ist das ein großer Vorteil, was die Zahlung von Steuern und Abgaben angeht. Via Steuererklärung nach Ende des Kalenderjahres können Kosten zurückgeholt werden. Im Folgenden erfährst du, welche Benefits dir die Steuererklärung als Werkstudent bringt und wo du Geld zurückbekommen oder einsparen kannst.

Personen in einem Meeting

Was ist das Werkstudentenprivileg?

Der Status des Werkstudenten bringt dir nicht nur eine günstige Krankenversicherung, da du dich trotz regelmäßiger Nebentätigkeit über den gängigen Studententarif versichern darfst. Anders als beim regulären Minijob dürfen die Semesterferien mit Vollzeit-Wochen gefüllt werden, die dementsprechend bezahlt werden. Beim klassischen 450-Euro-Job wären nun Abgaben fällig, außer der Lohnsteuer müssten anteilig auch die Rentenversicherungsabgaben sowie ein erhöhter Krankenkassenbeitrag gezahlt werden.

Wie viel darf ich als Werkstudent arbeiten und verdienen?

Eine Beispielrechnung

Mia arbeitet als Werkstudentin in einer Controlling-Agentur. Sie erledigt dort die Buchhaltung und kann neben dem Vollzeit-Studium rund 14 Stunden in der Woche jobben. In den Semesterferien, die im Sommer etwa 12 Wochen und im Winter etwa 10 Wochen betragen, stockt Mia auf 40 Stunden pro Woche auf und arbeitet für diese Phasen Vollzeit. Sie bekommt etwas mehr als den Mindestlohn, nämlich ein Gehalt in Höhe von 9,50 Euro pro Stunde.

Während des Semesters verdient Mia also 532€ pro Monat, in der Zeit der Semesterferien sind es 1520€ pro Monat. Normalerweise würde sie nach dem zweiten Monat mit diesem Gehalt ihre Einstufung als Studentin in der Krankenversicherung verlieren und müsste sich zum normalen Tarif zwangsversichern. Durch den Status als Werkstudentin darf Mia jedoch den günstigeren Tarif behalten und spart somit Geld.

Buchhaltung am Schreibtisch

Spare ich als Werkstudent wirklich Steuern ein?

Gibt es außer dem günstigeren Krankenkassentarif und der rechtlichen Einstufung als Studentin statt als normale Teilzeitangestellte noch andere Vorteile?

In Deutschland gibt es einen sogenannten Grundfreibetrag, der aktuell bei gut 9.000 Euro pro Jahr liegt. Wer mit seinem Neben- oder Hauptverdienst unter diesem Betrag bleibt, ist von der Lohnsteuer auf sein Gehalt vollkommen befreit und muss nichts vom Lohn abgeben. Auf den Monat umgerechnet entspricht das circa 750 Euro. Wer einige Monate lang weniger verdient und dafür einige Monate lang wieder mehr, kann das also auf diese Weise ausgleichen.

Werkstudenten, die beispielsweise im September die Arbeit beginnen, viel arbeiten und in den ersten Monaten über 750 Euro liegen, können dies dann dank der Steuererklärung mit dem Rest des Jahres verrechnen. So bekommen sie die Lohnsteuer vollständig zurück, wenn das Einkommen insgesamt unter den 9.000 Euro bleibt.

Pause als Werkstudent

Weitere Vorteile der Steuererklärung als Werkstudent__

Als Werkstudent ist die Immatrikulation an einer Hochschule Pflicht. So weit so gut, doch ein weiterer großer Pluspunkt ist, dass du deine Studienkosten absetzten kannst. Das gilt natürlich nur, wenn du über den Grundfreibetrag von 9.000 Euro kommst, da dein Einkommen sonst ohnehin von der Lohnsteuer befreit ist. Studienkosten können zum großen Teil abgesetzt werden.

Das sind zum Beispiel

  • Kosten für Bücher und Materialien
  • Kosten für das Pendeln oder regelmäßige Zugfahrten vom Wohnort zur Uni
  • Ausgaben für ein Auslandssemester- oder Praktikum während des Studiums
  • Semester- und ÖPV-Gebühren
  • Ausgaben für studiennotwendige Ausstattung (Laptop, Computer, Programme, etc.; machnes nur anteilig)

Als Werkstudent aushelfen im Unternehmen

Was, wenn ich als Werkstudent unter dem jährlichen Grundfreibetrag liege?

Wenn du als Werkstudent angestellt bist, aber aufgrund von zeitlichen Engpässen oder zeitlichen Grenzen von Seiten deiner Firma nicht mehr als ein Minijob-Einkommen im Monat erhältst, lohnt sich eine Steuererklärung unter Umständen trotzdem.

So kannst du im Folgejahr, wenn du eventuell viel Lohnsteuer zahlen musst, einen sogenannten Verlustvortrag geltend machen. Dies kann bei einem bezahlten Praktikum oder Ferienjob in Vollzeit durchaus der Fall sein, da der Mindestlohn in Höhe von gut 9 Euro für alle Tätigkeiten gilt, die länger als drei Monate in Vollzeit ausgeübt werden. Der Verlustvortrag erlaubt es dir, bei den Steuern im nächsten Jahr ordentlich zu sparen, da du im Vorjahr nicht viel verdient hast. Die Kosten, die im laufenden Jahr beispielsweise für das Studium anfallen, kannst du dann im Folgejahr noch bei der Lohnsteuer geltend machen. Daher ist eine Steuerklärung auch ratsam, wenn dein Einkommen ab und an unter der Steuerfreibetragsgrenze bleibt.

Fazit

Als Werkstudent hast du nicht nur die Möglichkeit, verhältnismäßig viel neben dem Studium zu arbeiten, sondern auch viele Kosten bei der Steuererklärung geltend zu machen. Dadurch bekommst du mehr Geld zurück, das du wieder in dein Studium - oder wahlweise den nächsten Urlaub - investieren kannst. Außerdem gestattet dir der Gesetzgeber bei einer Werkstudententätigkeit mehr als die üblichen 10 - 15 Stunden pro Woche zu arbeiten, wenn es sich auf die Semesterferien beschränkt. Dadurch profitierst du von besseren Konditionen für die Berechnung der Renten- und sonstigen Versicherungsbeiträge.