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Nebenjob: Selbstständig. Als Student auf Rechnung arbeiten

Manche Jobs lassen sich ganz wunderbar auf Rechnung ausüben.

Ob jetzt als Freelancer im Schreiberbusiness, als aufstrebender Jungunternehmer in der Webseitenerstellung oder als Babysitter bei der Familie nebenan: Manche Jobs lassen sich ganz wunderbar auf Rechnung ausüben. Welche Vorteile das hat, wofür du überhaupt eine Rechnung ausstellen kannst und was es zu beachten gibt, erfährst du hier.

Als Student nebenher zu jobben ist keine Seltenheit mehr - viele brauchen einfach mehr Geld, also vom Bafög Amt kommt und zudem ist es teilweise auch einfach ein schöner Ausgleich zum Lernen, der dazu noch die Möglichkeit mit sich bringt, sich das eine oder andere Extra zu gönnen. Der neue Mac, der Trip nach Singapur in den Semesterferien oder eben einfach einen Feierabend mehr in der Woche: Ganz egal, mehr Geld bedeutet auch mehr Freiheit. Dabei gibt es viele Möglichkeiten daran zu kommen, denn neben dem ganz normalen Nebenjob mit Kellnern in der Kneipe, gibt es auch die Möglichkeit, sich als Freelancer etwas zu verdienen und vielleicht schon eine kleine Existenz aufzubauen - ein klarer Vorteil, sich hier Studiennah zu positionieren und das Gelernte bereits zu Geld zu machen.

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Es führen viele Wege nach Rom - oder in diesem Fall zu mehr Geld. Genau so viele Wege gibt es übrigens, dir dieses auszahlen zu lassen. Denn während 450 €-Job, Halbtagsjob und Werkstudentenstelle alle mit einem Angestelltenverhältnis zu tun haben, gibt es auch die Möglichkeit, selbst Rechnungen zu schreiben und so gewissermaßen auf Honorarbasis zu arbeiten.

Eine Rechnung schreiben kann dabei grundsätzlich erst einmal jeder. Eine natürliche Person kann das genau so tun, wie eine juristische Person, also ein Unternehmen. Wichtig dabei ist lediglich, dass die Formalia beachtet werden, also dass die Angaben auf der Rechnung korrekt sind und dass die Buchhaltung am Ende stimmt. Um hier keine große Rechercheleistung betreiben zu müssen, kann man auch Rechnungen mit einer Software schreiben - so ist von Anfang an sichergestellt, dass alle wichtigen Angaben eingefügt werden und vor allem alle Rechnungen zusammenpassen. So geht für die Buchhaltung der eigenen Firma nicht viel Zeit drauf und es ist alles in trockenen Tüchern, denn grundsätzlich gilt bei allem Unternehmerischen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Und wieso zählt Rechnungen schreiben schon zum Unternehmerischen? Nun, weil aus eigener Leistung heraus Geld erwirtschaftet wird, ohne Anstellung. Damit wäre man de facto selbstständig - und damit gibt es wieder einiges zu beachten, damit alles korrekt läuft:

1. Der Gewerbeschein

Ganz wichtig bei jeder Arbeit und eine Entlohnung, die nicht über eine reguläre Anstellung erfolgt ist der Gewerbeschein. Dieser kostet je nach Stadt zwischen 10 und 65 € und muss beim Gewerbeamt beantragt werden. Das ist allerdings kein Hexenwerk und dauert ca. 20 Minuten (ohne Wartezeit natürlich). In manchen Städten, wie Berlin beispielsweise, lässt sich der Antrag auch online ausfüllen und einreichen, das geht schneller und ist günstiger. Wichtig ist es hierbei, wirklich alle in Betracht gezogenen Arbeitsformen mit aufzunehmen um keine Missverständnisse zu provozieren. Das kann von Beratung, hin zu Schreibarbeiten oder Marmeladenproduktion so ziemlich alles sein.

Außerdem muss die Rechtsform in Betracht gezogen werden - für Freiberufler können das zum Beispiel die Folgenden sein, wie das Land Baden-Württemberg hier zusammenfasst.

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Wahl sollte in jedem Fall zukunftsgerichtet fallen, wobei in den meisten Fällen eine Gründung als Einzelunternehmen absolut ausreicht.

2. Die Krankenkasse

Ist das mit dem Gewerbeschein noch recht einfach und klar und vor allem kostengünstig, ist die Krankenkasse schon ein anderes Kaliber. Denn hier geht es los mit den Freibeträgen, Wochenstunden und Altersgrenzen, die an sich zwar recht einfach zu verstehen sind, in der Praxis aber hin und wieder doch Probleme bereiten. Zunächst die Fakten:

  • Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr können Kinder in der Ausbildung (also auch Studenten) mit in der Familienversicherung geführt werden.
  • Mit dem 26. Geburtstag sind auch Studenten eigenversicherungspflichtig, können jedoch in der Regel den günstigeren Studententarif nutzen.
  • Einkünfte bis zu 450 Euro aus einem Minijob haben hier keinen Einfluss drauf.
  • Einkünfte bis zu 415 Euro aus selbstständiger Arbeit verändern den Versicherungsstatus ebenfalls nicht
  • Selbstständige Arbeit bis zu 19 Stunden pro Woche wird als nebenberufliche Tätigkeit angesehen

Es ist also eine Kombination als Arbeitszeit, erwirtschaftetem Geld und Alter, das über den Krankenkassen Status bestimmt. Hier wird grundsätzlich zwischen Familienversicherung und freiwilliger Versicherung unterschieden, die es im Studententarif oder nach Gehalt gestaffelt gibt. Beide sind völlig gleichwertig und auch bezahlbar - allerdings ist es sinnvoll, hier von Anfang an Bescheid zu wissen und sich entsprechend aufzustellen.

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3. Die Steuern

Selbstständige müssen ihr Einkommen genau so versteuern, wie Angestellte - auch hier kommt es auf Freibeträge an. Dazu gibt es eine wichtige Grenze, die es zu berücksichtigen gilt, und zwar die von 450 € im Monat, ergo 5.400 € im Jahr. Bei Einnahmen bis zu dieser Grenze, muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden, es reicht zudem eine einfache Einnahmeüberschussrechnung aus. Bei einem Umsatz bis zu 17.500 € im Jahr muss zudem keine Mehrwertsteuer ausgewiesen oder Umsatzsteuer gezahlt werden - hier gilt es also, gut zu planen und alles im Blick zu halten. Wer zudem am Ende des Geschäftsjahres alle Freibeträge richtig eingibt, Werbungskosten geltend macht und alle Pauschalen clever nutzt, hat alles richtig gemacht und kann sich nebenbei eine kleine Existenz aufbauen.