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Wie du als Student gezahlte Steuern zurückbekommst

Es gibt eine Menge, was du als Student in einer Steuererklärung angeben kannst. Was und wie das geht, zeigen wir dir hier.

Vor allem Studenten dürften das Problem kennen, dass am Ende des Geldes noch sehr viel Monat übrig geblieben ist. Dann heißt es wieder, die Geldbörse der geliebten Mutti oder Oma anzuzapfen.

Damit das nicht zur Gewohnheit wird und das eigene Konto nicht nur rote Zahlen schreibt, kann man sich entweder nur von Reiswaffeln und Wasser ernähren, die neue Collection von Zara einfach mal ignorieren oder eben während der Semesterferien jobben, sofern es Zeit zwischen Hausarbeiten und Klausuren gibt.

Nicht selten müssen Studenten aber auch das hart erarbeitete und wohl verdiente Einkommen versteuern. Damit Vater Staat nicht alles einbehalten kann, was er dir genommen hat, solltest du eine Steuererklärung abgeben. Von der Rückzahlung kannst du dir dann auch wieder ohne schlechtes Gewissen ein paar Klamotten gönnen.

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Freiwillige Steuererklärung

Die Mehrheit der Studenten ist nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Das muss aber nicht heißen, dass du keine abgeben solltest. Wer lediglich auf 450€-Basis beschäftigt ist, zahlt keine Lohnsteuer. Folglich kann man natürlich nichts vom Staat zurückholen (du kannst aber in diesem Fall einen Verlustvortrag für deine Studienkosten machen). Wer in den Semesterferien allerdings zum Beispiel als Kellner oder Barkeeper gejobbt hat und in kurzer Zeit relativ viel Geld verdient hat, sollte sich mit dem Thema Steuererklärung auseinandersetzen.

Steuererklärungen können bis zu 4 Jahre rückwirkend beim Finanzamt eingereicht werden (Verlustvorträge sogar bis zu 7 Jahre). Doch der frühe Vogel fängt den Wurm. Umso früher sie abgegeben wird, desto eher bekommst du dein Geld zurück. Unser Tipp lautet daher, wichtige Belege von Einkäufen (z.B. Laptop) immer schön aufbewahren.

Was kann alles abgesetzt werden?

Im Folgenden findest du eine Übersicht, in der du siehst, was du alles von der Steuer absetzen kannst (mehr zu diesem Thema findest du unter der Rubrik Werbungskosten):

  • Fachliteratur
  • Drucker, Laptop, Regale (Arbeitsmaterialien im Allgemeinen)
  • Umzugskosten
  • Gebühren für Prüfungen, Nachhilfestunden etc.
  • Kosten fürs Konto
  • Fachliteratur
  • Studiengebühren
  • Software
  • Studienreisen, Exkursionen

Wenn du genügend Kosten ansammeln kannst, dann solltest du keine Probleme haben, deine gezahlten Steuern auf Neben- oder Ferienjob komplett oder zumindest in großen Teilen wiederzubekommen.

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Unter Umständen bekommst du nicht alle Kosten zu 100 Prozent zurückerstattet. Laptops werden beispielsweise in manchen Fällen nur zum Teil angerechnet, da davon auszugehen ist, dass dieser auch privat und nicht ausschließlich für die Uni genutzt wird.

Was viele nicht wissen, ist, dass auch eine doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden kann. Doch was bedeutet das überhaupt? Eine doppelte Haushaltsführung liegt etwa nicht vor, wenn du wegen des Studiums in eine neue Stadt ziehst und am Wochenende immer nach Hause fährst. Vielmehr musst du in der Heimat eine eigene Wohnung unterhalten. Diese kann sich auch im Elternhaus befinden. Ein einzelnes Zimmer nur für dich allein reicht allerdings nicht aus. Wichtig ist zudem, dass du für den Wohnbereich bei deinen Eltern auch Miete zahlst. Das bedeutet, dass du deinen Eltern einen Betrag X aufs Konto überweisen musst.

Studenten, die eine Steuererklärung abgeben müssen

Manchmal muss sogar eine Steuererklärung abgegeben werden. Dies ist der Fall bei

  • Studenten, die im Jahr mehr verdienen als den Grundfreibetrage von 8.820€ (Stand 2017)
  • Studenten, die Einkommen aus freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit erzielen
  • Studenten, die Kapitaleinkünfte (z.B. aus Mieteinnahmen) verzeichnen, die höher sind als der Grundfreibetrag