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Selbstständig neben dem Studium: So funktionieren Abschreibungen

Was Selbstständige und Unternehmer über Abschreibungen wissen sollten.

Wer studiert, genießt viele Vorzüge des Lebens. Zwischen den Vorlesungen ist genügend Zeit für einen Kaffee, das morgige Seminar findet erst um 12 Uhr statt und die Klausurenphase lässt auch noch lange auf sich warten.

Und ist diese erstmal geschafft, beginnen auch prompt die Semesterferien, in denen man es sich so richtig gut gehen lassen kann. Aber nicht jeder kann die vermeintlich freie Zeit so effektiv mit den schönen Seiten des Lebens ausgestalten, denn von Luft und Liebe können nur die wenigsten leben.

Deswegen jobben viele angehende Akademiker neben dem Studium. Einige davon haben sich bereits während des Bachelors selbstständig gemacht und leiten ihre eigene Firma oder sind als Freelancer im Auftrag anderer Unternehmen tätig. Ob nun als Entrepreneuer, als Freelancer oder was auch immer - alle sollten auf jeden Fall mal etwas von Abschreibungen gehört haben.

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Zur Definition

Geschäftsleute und Selbstständige können ihre Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern abschreiben. Die Ausgaben werden dabei auf die betriebliche Nutzungsdauer verteilt. Im Fachjargon ist dann nicht selten die Rede von „Absetzung für Abnutzung" (AfA). Bis heute müssen solche Anschaffungen direkt und in voller Höhe bezahlt werden, wobei das Finanzamt bestimmte Kosten ab einer festgesetzten Grenze nur sukzessive als Betriebsausgaben anerkennt.

Im Folgenden haben wir dir 10 Fakten aufgelistet, von denen du schon mal etwas gehört haben solltest.

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Wirtschaftsgüter mit einem Nettowert bis zu 150€ werden als Betriebsausgaben verzeichnet. Ebenso verhält es sich mit Verbrauchsmaterialien und Rechnungen von Dienstleistern.

Wirtschaftsgüter mit einem Nettowert zwischen 150 und 410€, die übrigens auch als „geringwertige Wirtschaftsgüter" bezeichnet werden, können komplett abgeschrieben werden.

Einige Selbstständige notieren sich Sammelposten mit einem Gesamtwert bis zu 1.000€. Solche bürokratischen Aufwendungen bringen aber nur in den seltensten Fällen etwas, weswegen darauf verzichtet werden kann. Der Verwaltungsaufwand hält sich somit in Grenzen.

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Sobald Wirtschaftsgüter einen höheren Nettowert als 410€ haben, können diese nur nach und nach abgeschrieben werden.

Seit 2011 können somit Anschaffungskosten nur über die Nutzungsdauer verteilt werden. Wie die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ausfällt, kann den sogenannten AfA-Tabellen entnommen werden.

Jeder Abschreibungsbetrag muss monatsgetreu ermittelt werden und gilt ausschließlich für das Anschaffungsjahr.

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Grundsätzlich müssen Anschaffungen im Wert von über 410€ und die einhergehenden Abschreibungen in einem Anlagenverzeichnis festgehalten werden. Zur Buchhaltung sind Selbstständige und Kleinunternehmer verpflichtet.

Betriebe mit einem Jahresgewinn von bis zu 100.000€ dürfen vorweggenommene Abschreibungen auf zukünftig geplante Anschaffungen anrechnen. Diesen Vorgang nennt man auch „Investitionsabzugsbetrag".

Aber Achtung: Wird ein Investitionsvorhaben nicht in Anspruch genommen, werden auf unversteuerte Gewinnrücklagen Strafzinsen fällig. 6% Strafzinsen müssen dann pro Jahr gezahlt werden.

Solange der Gewinn 100.000€ im Jahr nicht überschreitet, dürfen kleine Unternehmen im Jahr der Anschaffung und den folgenden 4 Jahren von einer maximal 20-prozentigen Sonderabschreibung profitieren. Die Sonder-AfA ist auch dann gültig, wenn zuvor kein Investitionsabzugsbetrag gebildet worden ist.

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