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Abgeltungsteuer: Wenn wir auf Erspartes Steuern zahlen müssen

Anleger müssen auf Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen.

Hattest du auch schon als Kind ein Sparbuch, auf das fleißig über all die Jahre eingezahlt wurde? Klar, so wirklich etwas anfangen konnten wir damit nie in jungen Jahren, schließlich war es Geld bei irgendeiner Bank, auf das wir eh nicht zugreifen konnten.

Irgendwann wurde damit der Führerschein bezahlt, das erste Auto gekauft oder ein Auslandsjahr finanziert. Wenn dann noch etwas übrig geblieben ist, sah man das als Ansporn, weiterhin immer regelmäßig ein paar Groschen zu sparen.

Aber genau da ist der Haken. In Anbetracht der niedrigen Zinsen, die wir von Banken heutzutage erhalten, lohnt sich Sparen fast nicht mehr. Wer sich doch für die klassische Variante der Absicherung entscheidet, muss eventuell Abgeltungsteuer zahlen. Auf wen das zutrifft und wie hoch diese ausfällt, erfährst du jetzt.

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Was ist eine Abgeltungsteuer?

Wer große Geldbeträge auf seinem Konto hortet, erhält dafür Zinsen. Und ab einem bestimmten Betrag im Jahr wird allein durch die Verzinsung ein gewisser Kapitalertrag erzielt. Hast du zum Beispiel 60.000€ auf dem Konto und erhältst dafür 2% Zinsen, beträgt der Kapitalertrag für ein Jahr immerhin 1.200€, ohne dafür auch nur etwas zu unternehmen. Das Geld vermehrt sich quasi wie von selbst. Und auf diesen Gewinn muss dann eventuell eine Abgeltungsteuer entrichtet werden.

Kapitalerträge sind

  • Zinsen
  • Dividenden (Aktien, Anteile etc.)
  • Erträge aus Fonds, Zertifikaten usw.
  • Wertzuwächse beim Verkauf von Aktien

Kapitalerträge werden seit 2009 mit 25% besteuert. Das bedeutet, dass Anleger nicht frei über jeden Gewinn verfügen können.

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Kritik an der Abgeltungsteuer

Seitdem die Abgeltungsteuer 2009 in Kraft getreten ist, gab es einige Veränderungen. Steuerzahler entrichten einheitlich 25% Steuern auf Kapitalerträge. Zudem muss bei der Steuererklärung die Anlage KAP nicht mehr ausgefüllt werden. Bisher mussten in der Anlage KAP im Normalfall die volle Höhe des Kapitalertrags einschließlich der eventuell einbehaltenen Steuern (Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer, Quellensteuer) angegeben werden.

Die Abgeltungsteuer wird vollkommen automatisch ans Finanzamt übermittelt. Das heißt, dass Überweisungen von da abgehen, wo Kapitalerträge erzielt wurden. Demzufolge handelt es sich bei der Abgeltungsteuer um eine Quellensteuer.

Kritik gibt es an der Abgeltungsteuer ebenfalls. Beim einheitlichen Steuersatz wird bemängelt, dass Arme und Reiche denselben Prozentsatz entrichten müssen. Somit ist die Steuer in vielen Augen ein Steuergeschenk für Vermögende.

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Mit der Abgeltungsteuer ist es nicht getan

Solidaritätszuschlag

Mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer ist es noch nicht getan. Zusätzlich wird noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer fällig. Der Soli liegt derzeit bei 5,5 Prozent und wird auf die 25 Prozent Abgeltungsteuer erhoben, die ohnehin schon für Kapitalerträge gezahlt werden müssen.

Kirchensteuer

Kirchenmitglieder zahlen monatlich Kirchensteuer. Auch bei Kapitalerträgen wird diese Steuer fällig. Der Steuerzahler muss sich wie beim Soli um nichts kümmern. Seit 2015 besorgen sich die Banken die Kirchenzugehörigkeit der Kunden über das Bundeszentralamt für Steuern. Dann zieht das Geldinstitut die Kirchensteuer automatisch von den Kapitalerträgen ab und leitet sie an das zuständige Finanzamt weiter.

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