Viele Studenten müssen keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Grundsätzlich kann aber jeder eine Einkommensteuererklärung erstellen und absenden. Es gelten verschiedene Abgabefristen.
Generell ist man zur Abgabe verpflichtet, wenn:
neben dem Arbeitslohn zusätzliche Einnahmen von mehr als 410€ pro Jahr erzielt werden (können auch Einkünfte aus Verpachtung oder Vermietung sein).
mehr als 410 Euro Leistungen wie Arbeitslosengeld 1, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld in einem Jahr bezogen werden.
das Finanzamt einen Freibetrag eingetragen hat.
Ehe- oder Lebenspartner Arbeitslohn beziehen und einer der Partner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird. Auch, falls ein Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklasse IV mit Faktor hat, ist eine Steuererklärung nötig.
in einem Zeitraum Lohn von mehreren Arbeitgebern bezogen wird