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Abfluss- und Zuflussprinzip: Das verbirgt sich dahinter

Wann gelten die Prinzipien und was gibt es darüber hinaus zu beachten?

Abflussprinzip? Zuflussprinzip? Was um Gottes Willen ist denn damit wieder gemeint? Wahrscheinlich handelt es sich dabei nicht um Wasserleitungen in der Wohnung. Verbirgt sich dahinter vielleicht irgendwas mit Mathematik oder schlimmer noch Physik? Könnte sein, ist aber dieses Mal nicht so.

Gut, einmal durchatmen. Zu deiner Enttäuschung handelt es sich dabei aber um Geldüberweisungen und demzufolge im weitesten Sinne auch um deine Steuererklärung. Ja, wir geben zu, das Thema ist auch nicht weit von den Naturwissenschaften entfernt.

Aber eins nach dem anderen. Die beiden Begriffe bezeichnen sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die innerhalb eines Kalenderjahres verbucht wurden. So ist zum Beispiel das Datum einer Überweisung maßgeblich, allerdings nicht ein Rechnungsdatum. Wir haben mal einen Blick auf die Prinzipien geworfen und erläutern sie etwas genauer.

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Das Abflussprinzip

Das Abflussprinzip kommt zur Anwendung, wenn es um Ausgaben geht. Aus steuerlicher Sicht sind Ausgaben dann steuerlich zu erfassen, wenn sie auch tatsächlich geleistet wurden. Das bedeutet, dass in Bezug auf Online-Überweisungen die Ausgabe dann getätigt wurde, wenn nach Annahme des Überweisungsträgers das Geld durch die Bank abgeflossen ist.

Das Abflussprinzip kommt nicht immer bei jeder Ausgabe zum Greifen. Wie so oft auch gibt es diesbezüglich einige Ausnahmen.

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Ausnahmen Abflussprinzip

Das Abflussprinzip findet keine Anwendung, wenn:

  • 10-Tage-Regel: diese besagt, dass Ausgaben, die vor oder nach Ende eines Kalenderjahres verzeichnet werden, dem Kalenderjahr zuzuordnen sind, zu dem die Ausgaben wirtschaftlich gehören
  • Lohnzahlung: wird zum Beispiel der Lohn für den Monat Dezember erst im Januar verbucht, gilt dieser als im Dezember zugeflossen
  • Abschreibungen: die Gesamtausgaben für ein Wirtschaftsgut können nicht innerhalb eines Kalenderjahres verrechnet werden, sondern nur via Abschreibung über mehrere Jahre hinweg; hier zählt also nicht der Abfluss des Geldes im jeweiligen Jahr
  • Bilanzierung eines Unternehmens: bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensausgleich ist bereits das Entstehen einer Verbindlichkeit als Aufwand zu verzeichnen

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Das Zuflussprinzip

Das Zuflussprinzip bezieht sich auf Einnahmen und deren Zeitpunkt, ab wann Steuerpflichtige über sie verfügen können. Sie sind dem Kalenderjahr zuzuordnen, in dem die Einnahmen zugeflossen sind.

Auch beim Zuflussprinzip greift die 10-Tage-Regel. Das heißt also, dass wiederkehrende Einnahmen, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs zugeflossen sind, auch dem Jahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich angehören.

Das Zuflussprinzip ist vor allem bei der Einnahmen-/Überschussrechnung und der Ermittlung von Überschusseinkünften von Bedeutung (z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen).

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