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Neues Jahr, neues (Un-)Glück: Das ändert sich für Steuerzahler 2018

Die wichtigsten Steueränderungen kurz und bündig zusammengefasst.

Kaum ist das alte Jahr rum, beginnt auch schon wieder die Uni. Wie schön es wieder war - Weihnachtsbraten bei der Familie, Geschenke noch und nöcher und nirgendwo Kommilitonen oder Dozenten, die irgendwelche Fragen zur Uni stellen. So könnte es doch ewig weitergehen.

Leider dreht sich der Erdball immer weiter und die Zeit bleibt nicht stehen. Das wird einem spätestens im neuen Jahr wieder bewusst, wenn der Kater noch dröhnt und deine Freunde dir ein gesundes Jahr wünschen. Das Finanzamt übersteht den Jahreswechsel ebenso, nur schickt dir dieses keine lieben Nachrichten.

Und das, obwohl es so einiges zu berichten hat. Die Freibeträge ändern sich, Pauschalen werden angepasst und für den Nachwuchs gibt es ebenfalls ein paar Euro mehr. Was sich genau alles ändert und ob das auch für dich Auswirkungen hat, erfährst du jetzt.

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Grundfreibetrag wird angehoben

Lag der Grundfreibetrag 2017 noch bei 8.820 Euro für Ledige, beträgt dieser ab 2018 9.000 Euro. 180 Euro mehr darf ein Alleinstehender demzufolge verdienen, ohne dass darauf Steuern fällig werden. Für Verheiratete liegt der Grundfreibetrag ab diesem Jahr bei 18.000 Euro pro Kalenderjahr.

Nachweispflicht wird gelockert

Eine Nachweispflicht gibt es so, wie wir sie kennen, nicht mehr. Bisher mussten entsprechende Belege für Ausgaben dem Finanzamt zugeschickt werden. Steuerzahler waren dazu verplichtet. 2018 wandelt sich die Nachweispflicht in einen Vorbehalt um. Das bedeutet, dass nur noch auf Nachfrage seitens des Sachbearbeiters notwendige Belege nachgereicht werden müssen. Es bleibt also weiterhin wichtig, Rechnungen und Co. aufzubewahren.

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Sozialversicherungsbeiträge ändern sich

Eine wunderbare Nachricht überrascht uns 2018 und spült Unmengen an Geld in unser Portemonnaie. Der Rentenversicherungsbeitrag sinkt dieses Jahr um stolze 0,1 Prozent. Aber nicht alle können sich über diesen unverhofften Geldsegen freuen. Gutverdiener, die mehr als 52.200 Euro pro Jahr erwirtschaften, können von dieser Senkung leider nicht direkt profitieren, da sich die Beitragsbemessungsgrenzen verändert haben. Folglich steigen für Besserverdiener die Sozialabgaben.

Kindergeld rückwirkend beziehen

Eltern sollten jetzt hellhörig werden. Bisher war es möglich, Kindergeld noch bis zu 4 Jahre rückwirkend zu beantragen. Das ändert sich 2018. Seit diesem Jahr kann die staatliche Unterstützung maximal nur noch für das letzte halbe Jahr rückwirkend in Anspruch genommen werden. Des Weiteren beträgt der Kinderfreibetrag von nun an 4.788 Euro und das Kindergeld steigt und beträgt künftig:

  • für das 1. und 2. Kind jeweils 194 Euro
  • für das 3. Kind 200 Euro
  • für 4. und jedes weitere Kind jeweils 225 Euro

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Ergänzende Angaben im Mantelbogen

Es kommt immer mal wieder vor, dass man vor seiner Steuererklärung sitzt und nicht so recht weiß, wo bestimmte Einnahmen bzw. Ausgaben festgehalten werden sollen. Für solche Fälle gibt es künftig im Mantelbogen die Zeile “Ergänzende Angaben zur Steuererklärung”.

In der Zeile 98 im Mantelbogen muss fortan eine 1 eingetragen werden, wenn ergänzende Angaben getätigt werden sollen. Hier können auch Sachverhalte angegeben werden, bei denen es verschiedene Rechtsauffassungen gibt.

Vorgehensweise:

  • die Zahl 1 wird in das Feld 175 in Zeile 98 auf dem Mantelbogen eingetragen
  • separates Blatt mit Erläuterungen wird der Steuererklärung beigefügt, welches mit der Überschrift “Ergänzende Angaben zur Steuererklärung” versehen ist